Ablauf
Kontakt-aufnahme
Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf und vereinbaren Sie einen Ersttermin. Wir sind sowohl telefonisch, als auch per Mail erreichbar.
Bewilligung
Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse (ÖGK, BVAEB, SVS, etc.), ob eine chefärztlich Bewilligung derzeit notwendig ist. Wenn ja, können Sie sich die Verordnung gleich bei Ihrer Krankenkasse chefärztlich bewilligen lassen. Bitte bringen Sie diese spätestens zur zweiten Therapieeinheit mit. Nachdem die Verordnung bewilligt wurde, ist sie ein Jahr gültig. Die Krankenkasse übernimmt einen Teil der Kosten erst nach der chefärztlichen Bewilligung.
Hörtest
Bei Störungen der Sprachentwicklung können u.A. Hörstörungen der Grund sein. Bitte klären Sie im Vorhinein das Gehör Ihres Kindes ab (Hörtest - Klinik, HNO-Ärzt:in).
Vorbefunde
Sollten logopädisch relevante Befunde bestehen, nehmen Sie diese bitte zum Ersttermin mit. (HNO, Neurologie, Psychologie, Entwicklungsprofile, etc.)
Bezahlung
Die Kosten der Therapie variieren je nach Länge und Anzahl der Einheiten. Die Bezahlung erfolgt bei uns direkt nach jeder Einheit per Kartenzahlung.
Absagen
Falls Sie zu einem Termin nicht erscheinen können, bitten wir Sie darum, dies mindestens 24 Stunden vorher bekanntzugeben (telefonisch oder per SMS/Mail).
Bei kurzfristiger Absage (weniger als 24 Stunden) oder bei unentschuldigter Versäumnis einer Therapieeinheit, wird Ihnen diese privat in Rechnung gestellt (wird nicht von der Krankenkasse bezahlt).
Abschluss der Therapie und Rück-erstattung
Nach Abschluss eines Therapieblocks erhalten Sie eine Honorarnote per Email. Diese können Sie mit der ärztlichen Verordnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen, um eine teilweise Rückerstattung der Kosten zu erhalten. Das Ausmaß der rückerstatteten Beträge variiert je nach Krankenkasse (40-70%), bei privaten Zusatzversicherungen bis zu 100%.
Da keine personellen und zeitlichen Ressourcen vorhanden sind, können wir die Rückerstattung bei der Krankenkasse leider nicht für Sie übernehmen.